Es gelten die vorliegenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen, so wie die gesetzlichen Regelungen der BRD mit Gerichtsstand in Berlin.
Verträge und deren Änderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Mündliche Absprachen sind ungültig, soweit diese nicht in schriftlicher Form bestätigt werden.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftraggeber sämtliche, ihm zur Verfügung stehende, notwendigen Informationen für die Bearbeitung eines Auftrages zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber die Beauftragung so genau wie möglich zu formulieren. Der Auftraggeber beschreibt die Nutzungsbedingungen von geplanten Objekten, Bauwerken oder Antrieben und bestimmt die maximalen Hauptabmessungen von Wasserfahrzeugen und Antrieben z.B. Länge, Breite, Höhe oder Motorleistung.
Wenn es nicht Aufgabe des Auftragnehmers ist, bestimmt der Auftraggeber selbst die nötige Zulassungform und die damit verbundene Zulassungsbehörde bzw. Organisation des entsprechenden Objektes.
Für fehlerhafte Formulierungen des Auftrages haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Planungen und Ausarbeitungen.
Der Auftragnehmer führt den Auftrag korrekt und gewissenhaft aus.
Der Auftragnehmer berät den Auftragnehmer in technischen Fragen. Eine Beratung zur Wirtschaftlichkeit und Hinweise zu juristischen Problemen sind generell unverbindlich, da keine betriebswirtschaftliche Beratung bzw. Rechtsberatung vorliegt.
Zusammenarbeit
Zwischenergebnisse, welche der Auftragnehmer erstellt, stellen eine im Schiffbau übliche Schätzung der Entwurfsparameter einer Entwurfsschleife innerhalb der Entwurfsspirale dar.
Zwischenergebnisse sind generell nur Informationen zum aktuellen Stand der Planung und zur weiteren beratenden Abstimmung.
Zwischenergebnisse sind insbesondere keine Ausführungsplanung und dürfen auf gar keinen Fall zum Bau eines Fahrzeuges oder Objektes verwendet werden. Sie dienen lediglich der aktuellen Einschätzung des Planungszustandes.
Erst die Abschlussplanung stellt das letztgültige Ergebniss einer Planung dar.
Copyright und Lizensen
Der Auftraggeber verpflichtet sich die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nur im Sinne des geschlossenen Vertrages zu nutzen.
Insbesondere dürfen Planungsleistungen nicht an Dritte verkauft, weitergegeben oder zur Einsicht überlassen werden, welche nicht aktuell an einem konkreten Projekt beteiligt sind.
Der Auftraggeber erkennt das geistige Eigentum, die Urheberrechte und das Copyright aller Unterlagen des Auftragnehmers an und verpflichtet sich diese zu wahren.
Eine Mehrfachnutzung von Planungsunterlagen ist nur nach Vereinbarung von Lizenzgebühren möglich.
Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber voll umfänglich Schadenersatzpflichtig.
Zahlungsbedingungen
Eine Vergütung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt ausschließlich in Abschlägen im Voraus und/oder per Nachname.
Einzeln aufgeführte Angebotspunkte sind als einzelne und selbstständige Aufträge zu bewerten und werde auch als solche abgerechnet.
Wird das erste Zahlungsziel eines einzelnen Auftrages vom Auftraggeber versäumt, ist der Auftragnehmer berechtigt diesen und sämtliche andere Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber, fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder zu unterbrechen, bis die Zahlung erfolgt ist.
Vorleistungen zur Angebotserstellung und Aufwandsabschätzungen werden, bei Auftragserteilung, verrechnet. Sollte es nicht zu einer Beauftragung kommen, werden diese nach dem aktuellen Honorarsatz kostenpflichtig abgerechnet.
Die Beauftragung von Vorleistungen erfolgt in der Regel formlos durch Anfrage und Auftragsbestätigung des Auftraggebers.
Honorare werden Netto berechnet und sind innerhalb Deutschlands mit der gesetzliche Mehrwertsteuer zu ergänzen.
Reisekosten und projektfremde Arbeiten sind nicht in den Honoraren beinhaltet und werden grundsätzlich, extra, nach aktuellen Kilometer- und Stundensätzen berechnet. Es sei den es wird etwas anderes vereinbart.
Tritt der Auftraggeber von einem Vertrag zurück, so sind dem Auftragnehmer mindestens 50% des Auftragswertes zu erstatten.
Haftung des Auftragnehmers
Die Haftung wird generell beschränkt auf die Höhe, des aktuellen Auftragswertes und die aktuellen Versicherungsleistungen der Berufshaftpflicht des Auftragnehmers.
Die gesamte Haftung für eine Planungsleistung entfällt grundsätzlich bei abweichender Bauausführung durch einen ausführenden Betrieb in Bezug auf einzelne Planungsvorgaben oder Hinweise dazu. Die Haftung geht dann automatisch auf den ausführenden Betrieb über.
Eine Haftung für Änderungen in Normen und Regelwerken wärend einer Planungs- oder Bauphase wird generell nicht vom Auftragnehmer übernommen. Verträge und eine damit verbundene eventuelle Haftung, kommen erst zum Tragen wenn sämtliche Rechnungen zum Vertrag komplett beglichen wurden.
Salvatorische Klausel
Fehlerhafte Formulierungen in den Vertragsbedingungen werden, im Sinne ihres Geistes, so behandelt als währen Sie richtig und damit gültig.
Dipl.-Ing. Jörg Albrecht · Schliemannstrasse 16 · D-10437 Berlin