Werften und Boots-Bau-Betriebe dürfen Sportboote, nach dem Gesetz, nur mit einem CE-Kennzeichen auf dem europäischen Markt verkaufen. Auch halbfertige Boote also Rümpfe oder Bootsbauteile müssen, wenn sie in den EU-Warenverkehr gebracht werden, ein CE-Zeichen erhalten.
Kleine und große Betriebe lassen sich gerne vom Ingenieur-Sachverständigen J. Albrecht beraten, um das gesamte Ausmaß dieser gesetzlichen CE-Verpflichtungen erfassen zu können. Unsere klassischen und komplexesten Beratungsabschnitte sind: